Die 1837 gegründete Universität Athen wird weltoffener: Nach den klassischen Studien öffnet sich jetzt auch die Medizinische Fakultät mit einem Graduiertenstudiengang in englischer Sprache einer internationalen Studentenschaft.
Die Universität Athen schlägt nach mehr als 180 Jahren ein neues Kapitel auf: Ab dem Wintersemester 2022/23 werden dort 40 ausländische Studenten auf Englisch Medizin studieren können. Bereits seit 2019 gibt es einen englischsprachigen Graduiertenstudiengang in klassischer Geschichte, Archäologie und Literatur. Doch mit der Medizin öffnet sich die älteste Hochschule des Landes dem „harten Kern“ des internationalen Wissenschaftsbetriebs.
Der neue Studiengang wird mindestens zwölf Semester umfassen und mit dem Abschluss „Medical Degree“ enden. Das bereits im Juni angekündigte Programm wurde vorige Woche von der Nationalen Behörde für Hochschulbildung (EThAAE) mit „ausgezeichnet“ bewertet – wie schon das griechischsprachige Medizinstudium der Universität – und kann jetzt offiziell an den Start gehen. Leiter ist der Medizinprofessor und Rektor der Universität Athen, Thanos Dimopoulos. Gegenüber der Tageszeitung „Kathimerini“ sprach er von einem „sehr bedeutenden Augenblick“ für sein Institut.
Das Studium entspricht demjenigen, das auf Griechisch angeboten wird. Es umfasst fünf vorklinische und vier klinische Semester sowie drei praktische Semester in der klinischen Ausbildung. Weitere Voraussetzungen für den Erwerb des Abschlusses sind die erfolgreiche Prüfung in 48 Pflicht- und zwölf Wahlfächern und der Erwerb von mindestens 360 Punkten im europäischen System für die Übertragung von Studienleistungen ECTS. Zugelassen sind ausländische Staatsbürger, die im Ausland die Hochschulreife erworben haben und Englischkenntnisse auf dem Mindestniveau B2 (selbständige Sprachverwendung) haben. Für den Zugang zu den 40 Studienplätzen gilt eine Art Numerus Clausus nebst persönlichem Vorstellungsgespräch. Billig ist das Studium freilich nicht: Die Gebühren schlagen mit 13.000 Euro im Jahr zu Buche. Außerdem müssen sich die Studierenden selbst versichern. Ein Teil der Einnahmen soll in Stipendien und die Befreiung von Gebühren fließen. (GZak)