Einsturzgefährdete Altbauten in ganz Griechenland sollen nach einer Registrierung entweder abgebrochen oder renoviert werden. Das wurde auf einer Krisensitzung unter Umweltminister Kostis Chatzidakis und Kulturministerin Lina Mendoni unter Beteiligung der Kommunen, der Technikerkammer (TEE) und anderer Träger beschlossen. Anlass war der tragische Tod von zwei Jugendlichen während des Erdbebens Ende Oktober auf Samos. Der 17-Jährige und die 15-Jährige wurden auf dem Heimweg von der Schule unter einer einstürzenden Hausmauer begraben.
Nach dem, was im Anschluss an die Sitzung bekannt wurde, beginnen Freiwillige der TEE diese Woche im ganzen Land mit der Registrierung einsturzgefährdeter Gebäude. Denkmalgeschützte Bauten – die einen großen Teil der abbruchreifen Gebäude in den Städten stellen – sollen von den Kommunen oder öffentlichen Trägern wiederhergestellt werden, falls dies der Eigentümer innerhalb einer bestimmten Frist unterlässt. Im Gegenzug erhalten jene die Nutzungsrechte, bis die Kosten amortisiert sind. Die anderen Bauten sollen von den Kommunen abgerissen werden. Die neuen Maßnahmen werden in das in Arbeit befindliche neue Stadtplanungsgesetz einfließen, das voraussichtlich im Dezember ins Parlament eingebracht wird. Allein in Athen wird die Zahl der Abbruchhäuser auf über 1.400 geschätzt, hieß es in Berichten.
Es ist freilich nicht das erste Mal, dass ein solcher Anlauf unternommen wird. Der strenge Denkmalschutz hat in Griechenland dazu geführt, dass die meisten schützenswerten Altbauten verfallen, weil die Eigentümer kein Geld für die Renovierung haben oder zerstritten sind. Oft sind die Träger auch Banken oder die Kirche. Vor einigen Jahren hatte der frühere Athener Bürgermeister Jorgos Kaminis für die Hauptstadt einen ganz ähnlichen Vorschlag gemacht, der ohne Folgen blieb.
In den Siebzigerjahren hatte eine vergleichbare Initiative in schützenswerten traditionellen Siedlungen immerhin Früchte getragen. Damals hatte die Fremdenverkehrszentrale EOT traditionelle Häuser, etwa in Dörfern auf der Pilion-Halbinsel, gegen ein zehnjähriges Nutzungsrecht denkmalgerecht saniert. Anschließend fielen sie wieder an die Besitzer, die sie meistens weiter kommerziell als Herbergen nutzten. (GZak)