Bei jedem dritten Pkw, der auf Griechenlands Straßen mit ausländischem KFZ-Kennzeichen gefahren wird, geschieht dies illegal. Zu diesem Schluss kommt die Unabhängige Behörde öffentlicher Einnahmen (AADE). Deren Mitarbeiter führten zwischen dem 9. und dem 11. Juni 312 Kontrollen an ausgesuchten Orten, vor allem in größeren Städten, durch. 97 der angehaltenen Fahrzeuge waren illegal unterwegs und wurden konfisziert.
Auf der Seite der deutschen Botschaft in Athen heißt es dazu: „Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Deutschland zugelassenen Pkw in einem Zeitraum von 12 Monaten, sechs Monate durchgehend oder aufgeteilt, in Griechenland fahren.“ Anschließend wird festgestellt: „Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder für den Zeitraum von 6 Monaten außer Landes gebracht werden, beim zuständigen Zollamt für mindestens 6 Monate unter Zollverschluss genommen werden oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden.“ Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die deutschen Kraftfahrzeugpapiere (Führerschein und Kraftfahrzeugunterlagen) „in Griechenland bei der Ummeldung anerkannt“ werden. Einsehen können Sie diesen Hinweis der deutschen Botschaft mit weiteren Details unter folgendem Link;
(Griechenland Zeitung / eh)