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Archäologischer Zentralrat will ungestörte Sicht auf die Akropolis erhalten

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Archivfoto (© Eurokinissi) Archivfoto (© Eurokinissi)

Der Blick auf die Athener Akropolis soll ungestört bleiben. Das befand am Dienstag (19.5.) einstimmig der Archäologische Zentralrat. Anlass dafür war ein entsprechender Antrag des Umweltministeriums.

Demnach dürfen keine Gebäude um die Akropolis errichtet werden, die höher als 21 Meter sind. Betroffen sind vor allem die Gegend Koukaki und die angrenzende Makrygianni Straße. Zusätzlich dürfen auf den jeweiligen Dachterrassen Anlagen von maximal 35 Quadratmetern Fläche entstehen; Einrichtungen wie Swimmingpools sind nicht erlaubt, Dachgärten sind hingegen gestattet. Einzige Ausnahme bilden einige Gebäude in der Syngrou-Avenue, die bis zu 24 Meter hoch sein dürfen. Als nächstes muss noch der Staatsrat über diese Entscheidung befinden. (Griechenland Zeitung / red)

 

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