Fast ist es wieder soweit: Der Sommerschlussverkauf steht vor der Tür. Er wird am 9. Juli beginnen und bis zum 31. August anhalten. Es liegt im Ermessen jedes betreffenden Unternehmens, sich daran zu beteiligen.
Die Teilnehmer sind allerdings dazu verpflichtet, den alten und den neuen Preis des rabattierten Produktes auszuweisen. Nicht dazu verpflichtet sind sie, den Prozentsatz der Ermäßigung anzugeben. Weiterhin liegt es im Ermessen jedes Ladens, ob am Sonntag, den 15. Juli, geöffnet wird. Die Regelung besagt folgendes: Jeden ersten Sonntag nach dem Beginn eines Schlussverkaufes haben Geschäfte das Recht für den Verkauf zu öffnen. Viele Unternehmer wehren sich dagegen, da in Griechenland nach wie vor die Sonntagsruhe gilt. Der Versuch, diese Regelung aufzuweichen, führte in der Vergangenheit zu heftigen Protesten. (Griechenland Zeitung / eh; Archivfoto: © Eurokinissi)