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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg befand einstimmig, dass die Schule nach der europäischen Menschenrechtskonvention kein Recht dazu habe, von den Eltern ein Offenlegen der religiösen Haltung der Familie einzufordern.

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Ein neues Asylgesetz wurde am Freitagmorgen (1.1.) vom griechischen Parlament mit deutlicher Mehrheit (180 von 300 Stimmen) verabschiedet. Nach einer heftigen Debatte, die am Donnerstag begann, segneten die Abgeordneten der Regierungspartei Nea Dimokratia und der oppositionellen sozialdemokratischen KINAL-Partei die Gesetzesnovelle ab. Zentrale Anliegen der neuen Regelungen sind u. a. eine Beschleunigung der Asylverfahren, eine Steigerung der Rückführungen abgelehnter Asylbewerber sowie eine schärfere Trennung zwischen Flüchtlingen und Migranten.

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Für den heutigen Donnerstag (31.10.) sind drei Demonstrationen in der Athener Innenstadt angekündigt worden. Sie richten sich gegen eine neue Gesetzesnovelle, die diese Woche vom Ministerium für Bürgerschutz im Parlament eingebracht wird.

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Bei der Diskussion um das Wahlrecht für im Ausland lebende Griechen zeichnet sich eine Einigung ab. Griechenlands Innenminister Panagiotis Theodorikakos teilte mit, dass man sehr optimistisch sei, im Parlament die nötigen 200 der insgesamt 300 Stimmen zu erhalten. Vorangegangen war ein Treffen, an dem sich alle im Parlament vertretenen Parteien beteiligt hatten.

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Europa muss einen Plan B entwickeln, für den Fall, dass die besorgniserregende Situation in Syrien eine erneute Krise hinsichtlich der Fluchtbewegungen verursacht. Mit dieser Forderung ging der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis am Donnerstag (17.10.) bei seinem ersten EU-Ratstreffen als Regierungschef an die Öffentlichkeit. Bei seiner Ankunft am Tagungsort in Brüssel betonte er, dass sich Griechenland und Europa beim Thema der steigenden Migrationszahlen „nicht von der Türkei erpressen lassen“ könne. Die EU müsse darüber hinaus mehr „Solidarität mit Griechenland“ zeigen und versuchen, mit der Türkei ein neues Abkommen auszuhandeln.
Mit den Äußerungen zu einem „Plan B“ deutet Mitsotakis an, dass man auch dann eine Lösung für Migrationsfragen bereithalten müsse, wenn der sogenannte EU-Türkei-Deal aus dem Jahre 2018 an den aktuellen Spannungen scheitern sollte. In einem Interview im Podcast des EU-Polit-Magazins „Politico“ erklärte der Premier, dass man „in einem Kontext von Drohungen und Erpressungen“ keine Diskussionen mit der Türkei führen könne.

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