Die Verkehrspolizei angesichts des zu erwartenden hohen
Verkehrsaufkommens während der Osterfeiertage Sonderregelungen für
den Straßenverkehr verordnet, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Demzufolge dürfen auf den Ausfahrten der städtischen
Ballungszentren heute zwischen 16.00 und 22.00 Uhr keine Lkw’s
verkehren, die schwerer als 1,5 Tonnen sind. Am Donnerstag gilt die
gleiche Regelung zwischen 15.
15.00 und 22.00 Uhr und am Freitag
zwischen 6.00 und 16.00 Uhr. Für den morgigen Mai-Feiertag gilt
dieser Regelung für die Zufahrt in Städte im Zeitraum zwischen
16.00 und 23.00 Uhr, am Montag, dem 6. Mai, zwischen 15.00 und
22.00 Uhr und am Dienstag dem 7. Mai zwischen 11.00 und 21.00 Uhr.
Autofahrer deren Kraftfahrzeugsbriefe oder Nummerschilder durch die
Polizei oder andere Behörden eingezogen wurden, können diese auf
Grund der Osterfeiertage ab heute zurückfordern. Ausgeschlossen von
diesen Maßnahmen sind Kraftfahrzeugbesitzer, die wegen
Alkoholeinfluss am Steuer oder wegen zu hoher Geschwindigkeit
überführt wurden. (Griechenland Zeitung / eh, Foto:
Eurokinissi)