Die Vollversammlung des Staatsrates wurde jetzt damit beauftragt,
endgültig zu entscheiden, ob der pauschale Abfindungsbetrag, den
Staatsdiener bei ihrer Pensionierung erhalten, gekürzt werden darf
oder nicht. Der Rechnungshof hatte diesen Plan der Regierung, die
Abfindungen zu beschneiden, in erster Instanz als verfassungswidrig
eingestuft. Falls dieser Entscheidung vom Staatsrat, dem obersten
Verwaltungsgericht, stattgegeben werden sollte, könnte die
Wirtschaftsplanung des Finanzministeriums aus dem Ruder laufen.
Damit Staatsdiener bei ihrer Pensionierung diesen Pauschalbetrag
erhalten können, wurde im Laufe ihres Berufslebens im öffentlichen
Dienst monatlich eine gewisse Geldsumme von ihrem Gehalt
einbehalten. Von den 2,6 Millionen Rentnern Griechenlands erhalten
70 % eine Rente von bis zu 1.
von bis zu 1.000 Euro Brutto monatlich. Die Rentenzahlungen
belaufen sich insgesamt auf 2,2 Milliarden Euro pro Monat. Während
aber die Regierung harte Sparmaßnahmen durchgesetzt hat und
weiterhin durchsetzen muss, um die Finanzen des krisengeschüttelten
Landes im Lot zu halten, ist jetzt bekannt geworden, dass der Staat
an 932 bereits verstorbene Personen bzw. an deren Hinterbliebene
weiterhin Zulagen gezahlt hat. (Griechenland Zeitung /
eh)