Griechenland / Athen. Grundsätze der geplanten Steuerreform stellte
heute Vormittag Finanzminister Jorgos Papakonstantinou im Rahmen
einer Pressekonferenz vor. Der entsprechende Gesetzentwurf soll
nach einer Dialogphase Anfang März im Parlament eingebracht werden.
Die Reform beruht nach Aussagen von Papakonstantinou auf sechs
Prinzipien: Sie muss gerecht, umverteilend, effizient, einfach und
transparent sein und die Einnahmen erhöhen. Der Finanzminister wies
darauf hin, dass die Steuereinnahmen als Anteil des Bruttoinlands
in Griechenland rückläufig seien.
en. 2001 betrugen
sie 21,8 Prozent, 2004 nur noch 19,6 Prozent und 2009 würden sie
sich bei 19 Prozent einpendeln. Dieser Wert sei einer der
niedrigsten in Europa. Da der Löwenanteil davon aber vor allem von
mittleren und niedrigen Einkommen herrühre, müsse die steuerliche
Basis erweitern werden.
Bei den natürlichen Personen prüft der Finanzminister u. a. die Einführung der Vermögenserklärung für alle; eine einheitliche, progressive Steuerskala; die Abschaffung von Steuerbefreiungen sowie die Besteuerung des Mehrwerts aus kurzfristigen Börsenattraktionen. Für die Unternehmen sieht die Steuerreform folgende Änderungen vor: Verpflichtende Firmenkonten bei Banken und Besteuerung von Transaktionen mit off-shore-Unternehmen.
Hinsichtlich des Immobilienbesitzes soll die Erbschaftssteuer wieder eingeführt werden; ab 2010 soll der Besitz von Großimmobilien besteuert werden.
Der Bekämpfung der Steuerhinterziehung soll schließlich die verpflichte Abgabe einer Vermögenserklärung für Finanzbeamte dienen; Zuwiderhandelnden droht die Entlassung. Außerdem soll der Treibstoffhandel effizient kontrolliert werden. (Griechenland Zeitung, as)
Bei den natürlichen Personen prüft der Finanzminister u. a. die Einführung der Vermögenserklärung für alle; eine einheitliche, progressive Steuerskala; die Abschaffung von Steuerbefreiungen sowie die Besteuerung des Mehrwerts aus kurzfristigen Börsenattraktionen. Für die Unternehmen sieht die Steuerreform folgende Änderungen vor: Verpflichtende Firmenkonten bei Banken und Besteuerung von Transaktionen mit off-shore-Unternehmen.
Hinsichtlich des Immobilienbesitzes soll die Erbschaftssteuer wieder eingeführt werden; ab 2010 soll der Besitz von Großimmobilien besteuert werden.
Der Bekämpfung der Steuerhinterziehung soll schließlich die verpflichte Abgabe einer Vermögenserklärung für Finanzbeamte dienen; Zuwiderhandelnden droht die Entlassung. Außerdem soll der Treibstoffhandel effizient kontrolliert werden. (Griechenland Zeitung, as)