Die bereits im vergangenen Monat durch die griechische Regierung angekündigten Änderungen am System der „Goldenen Visa“ nehmen nun konkret Gestalt an. Die Höhe der Mindestinvestition zum Erwirken einer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Zielregion teils erheblich erhöht. Zudem wird künftig eine Objektfläche von mindestens 120 Quadratmetern zur Bedingung.
So soll die Anzahl ausländischer Investoren im Rahmen des Programms gedrückt und eine ausgeglichenere Verteilung über das gesamte Land erzielt werden.
In Attika, Thessaloniki und auf sämtlichen Inseln mit über 3.000 Einwohnern müssen künftig 800.000 anstatt bisher 500.000 Euro für den Erhalt eines „Goldenen Visums“ aufgewendet werden. Auch der bisher geltende Schwellenwert von 250.000 Euro in den übrigen Landesteilen wird angehoben: Künftig müssen die Interessenten mindesten 400.000 Euro auf die Waage bringen. Durch diese Maßnahmen soll vor allem einer Konzentration der Nachfrage in bestimmten Gebieten entgegengewirkt werden.
Eine Ausnahme bilden ungenutzte denkmalgeschützte Immobilien, für die weiterhin „nur“ eine Viertelmillion fällig ist, um das bei vielen Bürgern aus Nicht-EU-Staaten begehrte Visum zu erhalten. Den geschichtsträchtigen Gebäuden soll so neues Leben eingehaucht werden.
(Griechenland Zeitung / fe)