Die Maßnahmen und Vorschriften gegen eine Ausbreitung des Coronavirus wurden in Griechenland gelockert – vorerst bis zum 9. November. Demnach darf der Mindestabstand zwischen den einzelnen Personen, wenn es zu größeren Menschenansammlungen kommt, jetzt auf eineinhalb Meter reduziert werden, etwa in Warteschlangen.
Während des gesamten Aufenthaltes in geschlossenen öffentlichen Räumen gilt ein obligatorisches Tragen von Mundnasenschutz. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder bis zu vier Jahren sowie Personen mit entsprechenden Gesundheitsproblemen. Zudem werden die meisten Supermark-Ketten zu jenen Öffnungszeiten zurückkehren, die vor der Corona-Pandemie galten: montags bis freitags 8 bis 21 Uhr, samstags 8 bis 20 Uhr und sonntags bleiben sie nach wie vor geschlossen. (Griechenland Zeitung / eh)