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Ab Januar geht’s zum Hausarzt Tagesthema

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Foto © Eurokinissi Foto © Eurokinissi

Ab Neujahr gilt die neue Struktur im Gesundheitssystem, die den Besuch bei einem Haus- oder „Familienarzt“ zwingend vorschreibt, ehe man sich an den Facharzt wenden kann.

Die Familienärzte gehören entweder zum Personal der neuen Örtlichen Gesundheitszentren (TOMY) oder sie unterhalten eigene Praxen. Sie nehmen die erste Untersuchung vor, stellen Rezepte aus, die in ihre Fachkompetenz fallen, oder verweisen den Patienten an einen Fachkollegen, ein Krankenhaus oder eine andere zuständige Einrichtung. Die Hausärzte sind Pathologen oder Allgemeinmediziner bzw. Kinderärzte. Bis zur flächendeckenden Einführung des neuen Systems der primären Gesundheitsversorgung gilt in Gebieten, wo es keine ausreichende Zahl von Hausärzten gibt, das alte System. Um sich für einen Hausarzt oder Kinderarzt registrieren zu lassen, kann man entweder eines der Gesundheitszentren aufsuchen – in diesem Fall braucht man eine Bescheinigung über die Sozialversicherungsnummer AMKA – oder man tut dies online über die Website rdv.ehealthnet.gr unter Angabe der Daten für die Steuerbehörden (Taxisnet) und der AMKA.

(GZak)

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