Die griechische Regierung beschloss in den letzten Wochen Lockerungen bei den Covid-Regelungen. Gastronomie und Nachtleben sind (fast) uneingeschränkt im Betrieb, darüber hinaus wurden Quarantänezeiten verkürzt und die Homeoffice-Pflicht reduziert. Masken sind im Freien nicht mehr obligatorisch, weiterhin jedoch in Innenräumen.
Noch kann keine vollständige Entwarnung gegeben werden, die Lage gestaltet sich aber im Moment halbwegs stabil. Am Dienstag (29.3.) wurden 28.933 Personen positiv getestet und 49 Todesfälle verzeichnet. 351 Menschen befinden sich auf Intensivstationen, die 7-Tage-Inzidenz lag bei 1.427.
Sollten Sie eine Reise nach Griechenland planen, sollte man wissen, worauf zu achten ist. Eine kleine Liste mit einigen wichtigen Punkten soll darüber Aufschluss geben:
- Einreisende aus der EU, dem Schengen-Raum sowie aus 35 weiteren Staaten müssen ein Impfzertifikat oder ein Genesenennachweis mit sich führen. BürgerInnen anderer Staaten müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen.
- Seit dem 15. März 2022 ist es nicht mehr verpflichtend, das sogenannte Passanger Locator Form (PLF) auszufüllen.
- Um in ein Hotel einchecken zu können, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein: a) Impfbescheinigung, die sieben Monate nach Abschluss der Grundimpfung gültig ist und unbefristet für Reisende, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. b) Nachweis über die Genesung von der SARS-CoV-2-Infektion, der 14 Tage nach dem Tag des ersten positiven COVID-19-Tests (PCR oder Antigen-Schnelltest) ausgestellt wird und danach 90 Tage lang gültig ist.
Für zahlreiche Einrichtungen muss ein Impf- bzw. Genesenennachweis vorgelegt werden – das betrifft Cafés ebenso wie archäologische Stätten oder Museen.
Die Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen werden wöchentlich einer Prüfung unterzogen und, je nach Lage, angepasst. Die aktuellen Regelungen sind bis zum 4. April gültig. Infos: https://travel.gov.gr
(GZdv)