Zur Eindämmung der Pandemie sind in Griechenland mit dem heutigen Montag (10.1.) neue Einreisebedingungen für internationale Passagiere in Kraft getreten. Sie sollen zunächst bis zum 24. Januar gültig sein. Alle Passagiere müssen demnach ‒ ungeachtet ihres Impfstatus ‒ vor der Einreise einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder alternativ einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) durchführen lassen.
Verbindlich ist außerdem der Nachweis des elektronischen Formulars PFL (Passenger Locator Form; zu finden unter https://travel.gov.gr). Bei der Ankunft in Griechenland werden stichprobenartig Corona-Schnelltests durchgeführt. Im Falle eines positiven Ergebnisses muss man sich in eine fünftägige Quarantäne begeben; bei anhaltendem Fieber wird diese bis zum Abklingen der Symptome verlängert. Nach einer Quarantäne muss außerdem für mindestens fünf weitere Tage eine FFP2- oder N95-Maske getragen werden. Für Drittstaatsangehörige außerhalb von EU-Staaten und außerhalb des Schengenraums bleibt ein Einreiseverbot bestehen. Ausgenommen sind Passagiere, die aus wesentlichen Gründen (essential reasons) reisen bzw. Einwohner von einer Liste mit 42 Staaten. Darunter befinden sich u.a. Australien, China, Albanien und der Vatikan. Für Staatsangehörige einiger weiterer Drittstaaten ist außerdem ein zusätzlicher Test bei der Einreise notwendig. Fluggesellschaften sind verpflichtet, die erforderlichen Dokumente ihrer Passagiere vor dem Abflug zu kontrollieren. Bei einem Regelverstoß sind sie dazu angehalten, die jeweiligen Reisenden auf eigene Kosten zurückzuholen. (Griechenland Zeitung / lb)