Passagiere, die mit dem Schiff unterwegs sind, werden seit Donnerstag (15.7.) beim Betreten einer Fähre von der Hafenpolizei bzw. von der Küstenwache kontrolliert. Das wurde am Mittwoch von den zuständigen Behörden beschlossen. Das neue Prozedere bringt aber für die Reisenden kaum Änderungen.
Das bestätigte auf Nachfrage der Griechenland Zeitung (GZ) ein Reisebüro in Piräus, das auf Tickets für die Inseln im Saronischen Golf spezialisiert ist. Eine Vertreterin des Büros meinte, dass die nötigen Dokumente von Passagieren in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auch bisher von der Hafenpolizei geprüft worden seien. Erfahrungsberichte, von denen die GZ Kenntis hat, lassen jedoch vermuten, dass bisher beim Betreten eines Fährschiffs die Vorlage von Gesundheitsnachweisen nicht immer rigoros verlangt wurde. Nach dem Treffen am Mittwoch dürften die zuständigen staatlichen Organe nun intensiver kontrollieren. Der Minister für Handelsschifffahrt Jannis Plakiotakis bat jedenfalls die Schiffspassagiere nach dem Ende der Krisensitzung um Kooperation und u. a. darum, sich etwa eineinhalb Stunden vor Ablegen der Fähre im Hafen einzufinden.
Die Bedingungen für Inseltrips bleiben unterdessen weiter unverändert: Alle Personen über 17 Jahren müssen einen der folgenden Gesundheitsnachweise mitführen: - eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, - einen Genesungsnachweis; - einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder - einen Antigen-Test (Rapid-Text), nicht älter als 48 Stunden. Für Passagiere, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind, genügt ein Selbsttest 24 Stunden vor Abfahrt; dasselbe Verfahren wird vor der Rückkehr in den Heimathafen empfohlen. Für Reisende unter zwölf Jahren sind keine Gesundheitsnachweise nötig. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor einer Schiffsreise bei der jeweiligen Fährgesellschaft nach den konkreten Reisebedingungen zu erkundigen.(Griechenland Zeitung / mnt)