Login RSS

Selbsttests auch für Angestellte im Einzelhandel

  • geschrieben von 
Unser Foto (© Eurokinissi) entstand am Sonntag (18.4.) im Athener Zentrum. Unser Foto (© Eurokinissi) entstand am Sonntag (18.4.) im Athener Zentrum.

Die dritte Corona-Welle in Griechenland signalisiert noch keine deutlichen Anzeichen einer Abschwächung. Bereits seit Anfang November gilt für die Bevölkerung ein strenges Ausgangsverbot; immer deutlicher machen sich nun Ermüdungserscheinungen bei der Bevölkerung bemerkbar. Auf vielen öffentlichen Plätzen wimmelt es von Menschen, zum Teil feiern vor allem junge Menschen regelrechte Partys. Obendrein steht nun das griechisch-orthodoxe Osterfest vor der Tür, das stets ein Anlass für geselliges Beisammensein ist. Außerdem erwartet man die ersten Touristen.

Bereits in den vergangenen Tagen durften die meisten Geschäfte des Einzelhandels wieder öffnen; auch hier gelten strenge Sicherheitsmaßnahmen. Seit dieser Woche müssen die Angestellten verschiedener Zünfte zu Hause einen Corona-Selbsttest durchführen. Das gilt etwa für Arbeitnehmer im Einzelhandel, in den Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften sowie für Beschäftigte bei Banken und in Friseursalons. Das jeweilige Ergebnis muss unter dem Online-Auftritt self-testing.gov.gr angegeben werden. Sollte der Arbeitgeber die Angestellten darüber nicht informieren, können gegen ihn Geldstrafen in Höhe von 300 Euro verhängt werden. Sollte das bei dem Test erzielte Ergebnis nicht registriert worden sein, so droht eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro, und sollte der Selbsttest positiv ausfallen und der jeweilige Angestellte erscheint trotzdem zur Arbeit, werden Strafen in Höhe von 1.500 Euro fällig. (Griechenland Zeitung / eh)

Nach oben

 Warenkorb