Alle landwirtschaftlichen Einrichtungen, die im Agrotourismus tätig sind oder tätig werden wollen, müssen bis Ende 2019 konkrete Bedingungen erfüllen, um das sogenannte Agrotourismussiegel (ESA) zu erhalten. Die Neuregelungen treten ab dem 31. Dezember 2019 in Kraft.
Ohne diese Zertifizierung gelten Aktivitäten in diesem Bereich ab diesem Zeitpunkt als gesetzwidrig und können mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Die entsprechenden Beschlüsse trafen vor wenigen Tagen das Tourismusministerium zusammen mit dem Ministerium für Agrarentwicklung. Den Änderungen gingen Konsultationen mit Fachleuten des Sektors voraus. Zur Gründung eines Agrotourismus-Unternehmens muss man im griechischen Landwirtschaftsregister eingetragen sein und darf eine Höchstzahl von zehn Zimmern bzw. 40 Betten anbieten. (GZcr)