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Griechenland Zeitung - Nachrichten / Sport / Redaktion

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Junge Akademiker kehren Griechenland den Rücken TT

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Bis zu 140.000 junge griechische Akademiker sollen in den letzten vier Jahren der Krise das Land verlassen haben. Zu dieser Einschätzung kommt eine Studie des Instituts für Arbeit des Gewerkschaftsbundes für die Angestellten in der Privatwirtschaft (GSEE). Heftig kritisiert wird darin das Phänomen des „brain drain", das heißt die Abwanderung der Intelligenz des Landes. Hauptgrund sei, dass Griechenland mitten in der Krise nicht an der Kette der Wertschöpfung beteiligt sei, heißt es in der Studie.

Griechenlands Antiterrorspezialisten arbeiten auf Hochtouren

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Die Arbeit der griechischen Antiterrorspezialisten läuft auf Hochtouren. Sie suchen nach Schlupfwinkeln des am Mittwoch verhafteten Terroristen Maziotis sowie nach Komplizen und seiner Lebenspartnerin. Die Möglichkeit, dass neue Anschläge verübt werden könnten, wird nicht ausgeschlossen. Der in der vorigen Woche verhaftete Terrorist Nikos Maziotis ist am Samstag auf seinen eigenen Wunsch hin ins Krankenhaus des Athener Hochsicherheitsgefängnisses bei Korydallos verlegt worden. Zuvor hatten etwa 150 Personen gegen seine Verhaftung demonstriert.

Erster verkaufsoffener Sonntag war eher ein Flop P

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Unter Protesten von Einzelhandelsgewerkschaften fand am 20. Juli der erste verkaufsoffene Sonntag im Rahmen des Sommerschlussverkaufs statt. Die Maßnahme mitten in der Ferienzeit erwies sich allerdings als nur bedingt erfolgreich. Nach Angaben der Zeitung „Ta Nea“ waren die Läden eigentlich nur in den Touristenorten und in den großen Shoppingcentern gut besucht, wo die internationalen Bekleidungsketten bis zu 70 Prozent Preisnachlässe boten. In den Geschäftsstraßen der Wohnviertel und beim kleinen Einzelhandel herrschte hingegen Flaute.

Gericht in Griechenland erkennt drohende Genitalverstümmelung als Asylgrund an

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Ein Gericht in Athen stellte sich am Sonntag in einem richtungweisenden Urteil erstmals vor eine Afrikanerin, die die drohende Genitalverstümmelung als Asylgrund genannt hatte. Das Verwaltungsberufungsgericht stoppte mit dem Urteil 419/2014 vorläufig die drohende Abschiebung der seit zwölf Jahren in Griechenland lebenden Kenianerin und ihrer drei Kinder. Es erkannte sowohl die drohende Verstümmelung der Geschlechtsorgane der Frau als auch die mögliche Folterung ihrer Kinder in Kenia als gewichtige Gründe an, der Frau einen Schutzstatus gemäß Genfer Flüchtlingskonvention zuzuerkennen. Erstmals wurde damit die weibliche Genitalverstümmelung in Griechenland als gleichwertiger Asylgrund anerkannt. Nach dem Völkerrecht gilt die geschlechtsspezifische Verfolgung seit 2002 als Anerkennungsgrund im Sinne der Genfer Konvention.
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