Nach Jahrzehnten in einer juristischen Grauzone sollen die
kleineren Kirchen und Religionsgemeinschaften in Griechenland nun
in den Status einer „konfessionellen juristischen Person" überführt
werden. Damit sei eine seit 1946 bestehende Lücke geschlossen
worden, die Griechenland international in schlechtes Licht gerückt
habe, sagte Bildungsminister Andreas Loverdos bei der Präsentation
des neuen Gesetzes am Donnerstag. Bislang waren nur die Kirche von
Griechenland und, aus historischen Gründen, die jüdischen Gemeinden
als Personen des öffentlichen Rechts anerkannt. Die muslimischen
Muftiate in Thrakien galten als Verwaltungseinheiten. An dem Status
dieser Religionsgemeinschaften wird sich durch das neue Gesetz
nichts ändern.
rn. Alle anderen, darunter die griechischen Katholiken,
hatten bisher aber nur privatrechtlichen Status, das heißt sie
waren Vereine. Nach dem neuen Gesetz kann jede Gemeinschaft, die
mehr als 300 Mitglieder hat und verfassungskonform ist, beim
Gericht den Status einer konfessionellen juristischen Person
beantragen. Den Katholiken und anderen alteingesessenen Gemeinden
wie die Kopten wird dieser Status direkt durch das Gesetz
zuerkannt.
(Griechenland Zeitung / ak, Foto: Eurokinissi. Dieses Foto entstand im Mai 2001 während des Besuches von Papst Johannes Paul II. in Athen.)