Login RSS

Beginn der Waldbrandperiode: harte Strafen auch bei Fahrlässigkeit Tagesthema

  • geschrieben von 
Archivfoto (© Eurokinissi) Archivfoto (© Eurokinissi)

Für fahrlässige Brandstiftung werden Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt, man werde die Mehrheit der Bürger schützen. Das erklärte der Minister für Klimakrise und Bürgerschutz Vassilis Kikilias angesichts der am 1. Mai offiziell beginnenden Waldbrandperiode.

In einem Fernsehinterview sagte er, dass es nicht hinnehmbar sei, wenn aus Fahrlässigkeit das Leben der Mitbürger in Gefahr gebracht und obendrein noch ökologische Katastrophen verursacht würden. Einem neuen Gesetz zufolge drohen dem Täter außerdem Geldstrafen von bis zu 200.000 Euro, wenn es sich um fahrlässige Brandstiftung handelt, so Kikilias.
Zur Wort meldete sich auch die Feuerwehr. In einer Pressemitteilung werden die Bürger dazu aufgefordert, sich gut zu informieren, sich auf die Waldbrandsaison vorzubereiten und die Wälder zu schützen. Es wird darauf hingewiesen, dass Waldbrände zwar ein natürliches Phänomen seien, das jedoch auch mit den klimatischen Bedingungen eng in Verbindung stehe und sich dadurch zu einer Katastrophe entwickeln könne. Zugenommen hätten die Waldbrände vor allem auch durch vermehrte menschliche Aktivitäten in der Natur, so die Feuerwehr. Durch den Klimawandel müsse man mit einer größeren Anzahl von Bränden rechnen, gleichzeitig würden diese im Einzelnen stärkere Ausmaße annehmen als in früheren Jahren.
Die Bürger werden etwa dazu aufgerufen, auch ihren Besitz bzw. ihre Häuser vor der Gefahr eines Waldbrandes zu schützen. Sollte jemand Rauch oder Flammen entdecken, so müsse unverzüglich die Feuerwehr unter den Hotlines 199 oder 112 informiert werden; man solle sich nicht davon leiten lassen, dass andere Personen dies eventuell bereits getan haben könnten. Anschließend sollte man den Ort des Brandes sofort verlassen.
Strengstens verboten ist in der Waldbrandsaison ab dem 1. Mai das Verbrennen von Zweigen und Gras auf Grundstücken. Außerdem darf in Wäldern oder an Orten, wo es leicht entflammbare Biomasse gibt nicht im Freien gegrillt werden. Strengstens untersagt sind auch Arbeiten, die Funken oder Flammen verursachen können. Verboten ist ebenfalls das Wegwerfen glimmender Zigaretten oder die Entsorgung von Müll in Waldgebieten. – Die Umgebung von Häusern sollte in einem Abstand von mindestens zehn Metern von vertrockneten Pflanzen, Blättern usw. gesäubert sein. (Griechenland Zeitung / eh)

 

Nach oben

 Warenkorb