Eine neue Gesetzesnovelle, mit der das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Briefwahl manifestiert werden soll, wird am Montag (22.1.) im Parlament eingebracht. Die Debatte darüber wird voraussichtlich drei Tage anhalten.
Am Dienstag sollen sich auch die Vorsitzenden der Parlamentsparteien zu diesem Thema äußern. Dieses Gesetz erlaubt es u. a. Auslandsgriechen, sich von ihrem Wohnort aus an Urnengängen in Griechenland zu beteiligen. Das gleiche gilt für Personen, die sich innerhalb Griechenlands, aber fernab des Ortes, wo sie im Wahlregister geführt werden, aufhalten. Typisches Bespiel dafür sind etwa Zeitarbeiter, die während der Touristensaison auf Inseln oder in anderen entlegenen Landesteilen beschäftigt sind. Schätzungen zufolge dürften etwa 300.000 bis 500.000 Personen pro Wahlgang von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Premierminister Kyriakos Mitsotakis sprach in diesem Zusammenhang von einer „Stärkung der Demokratie“ und einer „historischen Reform“. Dadurch werde nicht zuletzt der Kontakt der Auslandsgriechen mit der Heimat gestärkt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das zu verabschiedende Gesetz nur für Personen gelten wird, die in Griechenland Wahlrecht besitzen. Beobachter gehen davon aus, dass die drei größten Parlamentsparteien – ND, SYRIZA und PASOK – für dieses Gesetz stimmen dürften. Die KKE und Niki haben bereits angekündigt, dagegen zu votieren. Die übrigen im Parlament vertretenen Parteien warten derzeit noch ab, welche endgültige Position sie beziehen.
Einige Kritiker gaben zu bedenken, dass man keine Garantie bei der Auswertung der Briefpost mit den ausgefüllten Wahlunterlagen habe. Um hier Transparenz zu gewährleisten, sollen jene Räumlichkeiten, wo die Auswertung vorgenommen wird, von der Polizei und zusätzlich von Überwachungskameras kontrolliert werden. Auch bei der Briefwahl soll die Anonymität des Wählers gewahrt werden; es wird nicht möglich sein, Rückschlüsse auf den jeweiligen Absender zu ziehen. (Griechenland Zeitung / Elisa Hübel)