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Neue Corona-Maßnahmen für Nicht-Geimpfte in Griechenland

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Archivfoto (© Eurokinissi) Archivfoto (© Eurokinissi)

Am Montag (13.9.) treten neue einschränkende Corona-Maßnahmen in Kraft, die jedoch vor allem für nichtgeimpfte Bürger gelten. Betreffende Arbeitnehmer müssen sich einmal pro Woche einem Corona-Schnell-Test unterziehen; die Kosten in Höhe von zehn Euro müssen von ihnen selbst übernommen werden. Berufstätige in den Bereichen Bildung, Gastronomie und Tourismus müssen sich auf Eigenkosten sogar zweimal in der Woche auf Covid-19 testen lassen.


Ähnlich sieht es auch für nicht geimpfte Bürger aus, die über zwölf Jahre alt sind und mit Flugzeug, Eisenbahn, Schiff oder Reisebus verkehren wollen. Auch sie müssen bei Antritt der Reise einen Rapid-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ähnliche Begrenzungen gelten für den Zutritt zu Krankenhäusern und sonstigen Gesundheitsinstitutionen. Hier müssen Geimpfte einen negativen Schnelltest vorweisen können (nicht älter als 48 Stunden). Personen, die noch nicht gegen Covid-19 geimpft sind, benötigen einen teureren, dafür aber auch sichereren PCR-Test. Für bereits geimpfte Bürger, die Corona-Symptome aufweisen, stehen ab dem heutigen Montag kostenlose Test Kits zur Verfügung.
Zutritt zu geschlossenen Gaststättenräumen oder Cafés haben von nun an nur geimpfte Bürger, das gleiche gilt für den Besuch von Fußball- oder Basketballspielen.
An den Schulen begann heute im ganzen Land der erste Schultag; er findet mit Präsenzunterricht in den jeweiligen Klassen statt. Digital muss der Unterricht lediglich dann durchgeführt werden, wenn die Hälfte der Schüler positiv auf das Coronavirus getestet werden sollte.
Am 20. September will die Regierung über die verhängten Corona-Maßnahmen neu entscheiden. Die gleichen Rechte mit der geimpften Bevölkerung haben Bürger, die in den vergangenen sechs Monaten am Coronavirus erkrankt sind und dies entsprechend nachweisen können. (Griechenland Zeitung / eh)

 

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