In den kommenden Wochen soll eine Parlamentsdebatte über die Intensivierung des Recyclings und der Abfallverwertung durchgeführt werden. Mit dem zu verabschiedenden Gesetz will Griechenland entsprechenden EU-Vorgaben nachkommen.
„Wir werden einen gemeinsamen Kampf gegen den Klimawandel und für eine bessere Lebensqualität führen.“ Mit diesen Worten beschrieb Umweltminister Kostas Skrekas eine Gesetzesnovelle, die am Montag (12.7.) im Parlament eingereicht wurde; bereits am Donnerstag sollen die ersten Änderungsvorschläge unterbreitet werden.
Einhalten von EU-Vorgaben
Die Gesetzesnovelle sieht etwa eine Verstärkung des Recyclings vor. Damit will man vor allem auch einschlägigen EU-Vorschriften besser gerecht werden. Demnach soll der Abfall privater Haushalte bis zum Jahr 2025 zu 55 % recycelt werden; bis 2030 sollen es 60 % sein und bis zum Jahr 2035 sollen 65 % des Hausmülls der Wiederverwertung zugeführt werden. Verpackungen sollen bis 2025 um mindestens 65 % und bis 2030 um 70 % recycelt werden.
Besonderes Augenmerk wird auf das Sammeln von Papier, Glas, Plastik und Metall gelegt. Dabei wird eine Umweltsteuer für Einwegflaschen aus Plastik in Betracht gezogen.
Recyceln in den Schulen
Um die jüngere Generation zu sensibilisieren, soll ab dem Schuljahr 2022/23 das Recyceln von Papier, Glas, Plastik, Metall, Batterien und Lebensmitteln in den jeweiligen Schulen vorangetrieben werden. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 den Abfall im Bereich der Lebensmittel um 30 % zu reduzieren. Dafür sollen vor allem Fabriken für die Produktion von Nahrungsmitteln, aber auch große Supermarkt- und Hotel- Ketten sowie Restaurants und Tavernen sorgen. Zusätzlich will das Ministerium Anreize für das Spenden von Lebensmitteln oder deren Weiternutzung als Tiernahrungsmittel vorantreiben.
Zudem werden auch Produzenten etwa von Matratzen, Möbeln, Bekleidung, Spielzeug oder Medikamenten für das Recyceln ihrer Produkte sorgen.
Beteiligung der Gemeinden
Außerdem sollen Gemeinden das System „Ich zahle so viel, wie ich wegwerfe“, beschleunigen, erklärte Skrekas. Je geringer der produzierte Abfall, desto geringer würden die Gemeindesteuern ausfallen. In Kraft treten soll dieses Prinzip ab dem 1. Januar 2023 für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern; für Gemeinden mit mehr als 20.000 Bürgern soll diese Regelung ab dem Jahr 2028 rechtskräftig werden.
Letztendlich sieht die zur Debatte gestellte Gesetzesnovelle eine Verminderung der Bürokratie sowie vor allem auch größere Transparenz vor. (Griechenland Zeitung / eh)