Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, sind Reisende auf Passagierschiffen ab dem heutigen Montag (5.7.) mit schärferen Sicherheitsbestimmungen konfrontiert als bisher. Geschützt werden sollen dadurch nicht nur Passagiere und Besatzungsmitglieder, sondern auch die Bewohner der Inseln, erklärte der Minister für Handelsschiffhart und Inselpolitik Jannis Plakiotakis.
Im Idealfall können die Reisenden einen gültigen Impfausweis bzw. „Grünen Pass“ vorweisen, wodurch bestätigt wird, dass sie einen kompletten Impfschutz gegen Covid-19 erhalten haben. Andernfalls müssen sie einen negativen PCR-Test haben oder den Nachweis erbringen, dass sie vor mehr als 30 Tagen am Virus erkrankt waren, die Erkrankung darf andererseits nicht mehr als 180 Tage zurückliegen. Außerdem müssen alle Betroffenen ein Personaldokument vorzeigen, damit die Daten abgeglichen werden können.
Für Minderjährige ab 12 Jahren reicht ein Corona-Selbsttest. Das gleiche gilt für Berufstätige, die nachweislich aus beruflichen Gründen zwischen den Inseln unterwegs sind. Lediglich ein Selbsttest reicht hingegen, wenn man kleinere Seereisen unternimmt, etwa vom Festland aus nach Euböa oder Salamina. Kinder bis 12 Jahren sind von all diesen Maßnahmen ausgenommen. (Griechenland Zeitung / eh)