Am Dienstag hat ein neues Antirassismus-Gesetz das Parlament in
Griechenland passiert. Letzteres tagt aufgrund der Sommerpause nur
mit einem Drittel der Abgeordneten. Von den insgesamt 300
Volksvertretern waren 99 anwesend. Das in der Öffentlichkeit heftig
kritisierte Gesetz besteht aus drei Artikeln. Im Artikel 1 ist
festgelegt, dass die öffentliche Anstiftung zu rassistischer Gewalt
oder rassistischem Hass strafbar ist.
st. Dafür haben insgesamt 58
Parlamentarier aus den Reihen der ND, der PASOK, der DIMAR sowie
unabhängige Parlamentarier votiert. Ihrer Stimme enthalten haben
sich 31 Parlamentarier aus den Reihen von SYRIZA sowie eine
Parlamentarierin aus den Reihen der DIMAR, zwei Unabhängige und die
meisten Volksvertreter der Partei „Unabhängige Griechen“. Gegen
diesen Artikel votierten die Chryssi Avgi und die KKE geschlossen,
zwei Parlamentarier der „Unabhängige Griechen“ und drei Unabhängige
Abgeordnete.
Der zweite Artikel sieht Bestrafungen für die Leugnung von Völkermorden vor, die als solche vom griechischen Parlament anerkannt worden sind. Dafür haben 54 Parlamentarier ihr Votum gegeben, 42 waren dagegen. Die Verabschiedung dieses Artikels wurde im In- sowie im Ausland zum Teil scharf kritisiert, weil es sich nach Ansicht einiger Beobachter um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit handelt. Eine ablehnende Haltung hat in der vorigen Woche auch der türkischen Präsident Recep Tayyip Erdogan gegenüber dem griechischen Premierminister Antonis Samaras zum Ausdruck gebracht.
Im dritten Artikel des Gesetzes ist ausdrücklich festgelegt, dass Täter, die gegen die beiden ersten Artikel verstoßen, strafrechtlich verfolgt werden können, selbst wenn sie dafür Online-Medien im Ausland benutzt haben sollten. 60 Parlamentarier waren dafür, 29 haben sich der Stimme enthalten und zehn waren dagegen.
Die griechische Regierung ist in letzter Zeit deutlich unter Handlungszwang geraten, denn vor allem parallel zum rasanten Aufstieg der neofaschistischen Partei Chryssi Avgi, die sich bereits seit zwei Jahren als Parlamentspartei etabliert hat, kam es immer wieder zu Misshandlungen von Immigranten aus Drittweltstaaten, z.T. aber auch von homosexuellen Bürgern. Allerdings wurde der ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Passus, dass Lebenspartnerschaften Gleichgeschlechtlicher der Institution der Ehe gleichgestellt werden, aus der Novelle gestrichen. Zurückzuführen ist dies vor allem auf intensive Proteste der griechisch-orthodoxen Kirche, die derartige Partnerschaften als „abartig“ verurteilt.
Der zweite Artikel sieht Bestrafungen für die Leugnung von Völkermorden vor, die als solche vom griechischen Parlament anerkannt worden sind. Dafür haben 54 Parlamentarier ihr Votum gegeben, 42 waren dagegen. Die Verabschiedung dieses Artikels wurde im In- sowie im Ausland zum Teil scharf kritisiert, weil es sich nach Ansicht einiger Beobachter um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit handelt. Eine ablehnende Haltung hat in der vorigen Woche auch der türkischen Präsident Recep Tayyip Erdogan gegenüber dem griechischen Premierminister Antonis Samaras zum Ausdruck gebracht.
Im dritten Artikel des Gesetzes ist ausdrücklich festgelegt, dass Täter, die gegen die beiden ersten Artikel verstoßen, strafrechtlich verfolgt werden können, selbst wenn sie dafür Online-Medien im Ausland benutzt haben sollten. 60 Parlamentarier waren dafür, 29 haben sich der Stimme enthalten und zehn waren dagegen.
Die griechische Regierung ist in letzter Zeit deutlich unter Handlungszwang geraten, denn vor allem parallel zum rasanten Aufstieg der neofaschistischen Partei Chryssi Avgi, die sich bereits seit zwei Jahren als Parlamentspartei etabliert hat, kam es immer wieder zu Misshandlungen von Immigranten aus Drittweltstaaten, z.T. aber auch von homosexuellen Bürgern. Allerdings wurde der ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Passus, dass Lebenspartnerschaften Gleichgeschlechtlicher der Institution der Ehe gleichgestellt werden, aus der Novelle gestrichen. Zurückzuführen ist dies vor allem auf intensive Proteste der griechisch-orthodoxen Kirche, die derartige Partnerschaften als „abartig“ verurteilt.
Elisa Hübel