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Regierung verkündet neue Maßnahmen – Messe in Thessaloniki abgesagt Tagesthema

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Griechenlands stellvertretende Regierungssprecherin Aristotelia Peloni (Archivfoto: Eurokinissi) kündigte am Montagnachmittag neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie an. Griechenlands stellvertretende Regierungssprecherin Aristotelia Peloni (Archivfoto: Eurokinissi) kündigte am Montagnachmittag neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie an.

Angesichts steigender Infektionszahlen hat die griechische Regierung am Montag neue Sofortmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus angekündigt. Auch die Internationale Messe Thessaloniki (TIF), die Anfang September hätte stattfinden sollen, wurde abgesagt.

Wie die stellvertretende Regierungssprecherin Aristotelia Peloni mitteilte, werde Premierminister Kyriakos Mitsotakis am 5. September in Thessaloniki zwar vor einem begrenzten Publikum eine Rede halten, die 85. Messe selbst werde jedoch nicht stattfinden. – Besonders bedauerlich ist das für Deutschland, das zu dieser Messe als Ehrengastland eingeladen war.

Auch hinsichtlich der Einreise nach Griechenland wurden neue Vorschriften verkündet: Demnach müssen Reisende aus ausgewählten Ländern ab dem 17. August einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Dies betrifft nach dem derzeitigen epidemiologischen Stand die Länder Schweden, Tschechien, Belgien, Spanien und die Niederlande.

Gleiches gilt für die Einreise über die Festlandsgrenzen. Wer über diesen Weg nach Griechenland einreisen möchte, muss ab dem 17. August einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Dies betrifft Einreisende aus allen Ländern, auch griechische Staatsbürger sind von dieser Maßnahme betroffen. Zudem wurde am nordgriechischen Grenzübergang Kakavia eine Einreise-Obergrenze von 750 Personen pro Tag erlassen. Diese gilt ab dem 16. August.

Des Weiteren sind sämtliche Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer stehen, vorerst ausgesetzt. Dieses Verbot gilt etwa für Konzerte und sonstige Aufführungen. Zudem dürfen Bars, Restaurants und ähnliche Einrichtungen vom 11. bis zum 23. August in bestimmten Teilen des Landes nicht länger als bis Mitternacht geöffnet haben. Dies gilt für die Regionen Kreta, Ostmakedonien und Thrakien; die regionalen Einheiten von Thessaloniki, Chalkidiki, Larissa und Korfu sowie für die Gemeinden Mykonos, Paros, Santorini, Volos, Katerini, Rhodos, Antiparos, Zakynthos und Kos. Bei Bedarf kann diese Regelung auch auf andere Regionen und Gemeinden ausgeweitet werden, wurde mitgeteilt. (Griechenland Zeitung / lm)

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