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Passagierrechte: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Griechenland ein

  • geschrieben von  Lukas Müller
Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt ein Flugzeug und eine Lagerhalle der beiden größten griechischen Fluggesellschaften: Aegean Airlines und Olympic Air. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt ein Flugzeug und eine Lagerhalle der beiden größten griechischen Fluggesellschaften: Aegean Airlines und Olympic Air.

Weil die griechische Regierung in der Corona-Krise Maßnahmen ergriffen hat, die gegen EU-Vorschriften im Flug- und Schiffsverkehr verstoßen, hat die Europäische Kommission in der vergangenen Woche ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland eingeleitet. Athen hat nun zwei Monate Zeit, um darauf zu antworten.

Konkret geht es bei dem Verfahren um griechische Rechtsvorschriften, die es Flug- und Fährgesellschaften ermöglichen, ihren Kunden im Falle einer Stornierung Gutscheine als einzige Erstattungsform anzubieten. Der Gedanke hinter dieser Vorschrift ist, die betroffenen Unternehmen vor Liquiditätsengpässen zu schützen. Gemäß den EU-Verordnungen haben Passagiere jedoch das Recht, zwischen einer Rückzahlung des Geldbetrags und anderen Erstattungsformen, wie einem Gutschein, zu wählen. Bereits im März hatte die Europäische Kommission in einer Mitteilung zu den Auslegungslinien der Passagierrechte deutlich gemacht, dass diese weiterhin Bestand hätten und die Verbraucher auch während der Corona-Krise nicht schlechter gestellt werden dürften.

Neben Griechenland wurde auch gegen Italien ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Acht weitere EU-Staaten, darunter Frankreich, Portugal und Zypern, erhielten eine ähnliche Warnung, diese bezog sich jedoch auf Reiseveranstalter. Der Europäische Verbrauchverband begrüßte die Einleitung der Verfahren und gab an, die Antworten der betroffenen Länder aufmerksam zu verfolgen. Direktorin Monique Goyens betonte, dass Verbraucher nicht als eine Form billiger Kredite benutzt werden dürften, um die Reisebranche zu retten. (Griechenland Zeitung / lm)

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