Trotz des bestehenden Ausgangsverbotes können herrenlose Tiere in Griechenland weiterhin von den Bürgern versorgt werden.
Der Staatssekretär für Krisenmanagement im Bürgerschutzministerium Nikos Chardalias stellte am Mittwoch (25.3.) während einer Pressekonferenz fest, dass dies mit einer entsprechenden Bestätigung, die auf der Homepage der Zentralen Vereinigung der Gemeinden Griechenlands (KEDE) bereitgestellt wird, möglich sei. Diese Ausgangsgenehmigung wird auf maximal drei Stunden pro Tag beschränkt. Der konkrete Ort, der Tag und die Fütterungszeiten müssen angegeben werden. Die Tierschützer müssen jedoch darauf achten, dass die Fütterung nur in der Gemeinde erlaubt ist, wo sie polizeilich gemeldet sind. Für Tiere außerhalb ihres Wohnortes müssen entweder lokale Tierschutzorganisationen oder andere Personen, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Wohnsitz haben, die Fütterung übernehmen. Chardalias stellte auch fest, dass für Besuche beim Tierarzt die gleichen Vorschriften gelten wie für normale Arztbesuche. (Griechenland Zeitung /eh)