Im Versuch weitere Einsparungen vorzunehmen, gab die Regierung am
Dienstag eine Liste mit 21 Organisationen, Körperschaften bzw.
Institutionen bekannt, die entweder mit anderen zusammengelegt oder
ganz geschlossen werden sollen. Übrig bleiben lediglich neun
Einrichtungen. Jene Dienstleistungen von Institutionen, die nun
wegfallen, werden künftig von den betreffenden Ministerien
erbracht. Der Alltag der Bürger soll dadurch nicht beeinträchtigt
werden, betonte der zuständige Minister Antonis Manitakis.
Auch die
5.256 betroffenen Angestellten würden keinesfalls ihre Arbeit
verlieren. Vielmehr sollen sie künftig in anderen Bereichen des
öffentlichen Sektors, in denen Bedarf an zusätzlichem Personal
besteht, eingesetzt werden. Zum Teil soll überschüssiges Personal
auch bei der Polizei für Schreibtischarbeiten eingesetzt werden,
damit mehr Ordnungshüter Dienst auf der Straße tun können.
Die Institutionen, die jetzt schließen oder zusammengelegt werden sollen, wurden vom Staat bisher mit insgesamt 40 Millionen Euro bezuschusst. Abgeschafft wird etwa die Organisation für touristische Ausbildung. Zahlreiche Körperschaften, die bisher für die Verwaltung geschützter Regionen verantwortlich waren, werden zusammengelegt. Auch mehrere Körperschaften zum Schutz Minderjähriger werden zu einer einheitlichen Organisation vereinigt. Insgesamt will die griechische Regierung 225 staatliche Träger und Organisationen zusammenlegen bzw. vereinigen. (Griechenland Zeitung / eh)
Die Institutionen, die jetzt schließen oder zusammengelegt werden sollen, wurden vom Staat bisher mit insgesamt 40 Millionen Euro bezuschusst. Abgeschafft wird etwa die Organisation für touristische Ausbildung. Zahlreiche Körperschaften, die bisher für die Verwaltung geschützter Regionen verantwortlich waren, werden zusammengelegt. Auch mehrere Körperschaften zum Schutz Minderjähriger werden zu einer einheitlichen Organisation vereinigt. Insgesamt will die griechische Regierung 225 staatliche Träger und Organisationen zusammenlegen bzw. vereinigen. (Griechenland Zeitung / eh)