Ministerpräsident Tsipras hat sich am Dienstag mit dem Erzbischof von Athen und ganz Griechenland, Hieronymus getroffen. Sie einigten sich auf eine Trennung zwischen Kirche und Staat, die in einer Verfassungsänderung festgeschrieben werden soll. Kritiker sprechen von einer halbherzigen Vereinbarung.
Eine Einigung „zum Vorteil aller“ – das ist Ministerpräsident Tsipras zufolge das Ergebnis eines jüngsten Treffens mit Erzbischof von Athen und ganz Griechenland, Hieronymus. Hauptthema war die Verfassungsänderung, die von der Regierung angepeilt wird. Tsipras betonte im Anschluss, dass es „Hauptziel“ bzw. „gemeinsamer Wille“ gewesen sei, „historische Gegebenheiten, die sich noch in der Schwebe befinden, zu rationalisieren“. Dadurch sei „in vielen Fällen ein Klima der Rivalität und des gegenseitigen Misstrauens aufgebaut“ worden. Das werde man nun ändern. Vor allem wolle man künftig die Religionsfreiheit des griechischen Volkes und der Bürger gewährleisten. Grundlage dafür sei die religiöse Neutralität, die eine Änderung der griechischen Verfassung zum Ausdruck kommen müsse.
„Historischer Schritt“
Außerdem erklärte der Regierungschef: „Wir versuchen einen historischen Schritt nach vorn zu tun, zu Gunsten der Kirche sowie des Staates.“ Das gewünschte Resultat sei eine „moderne, unabhängige Kirche, in einem modernen griechischen Staat“. Nicht zuletzt erkenne der Staat den Beitrag der Kirche bei „Geburt und Bildung der Identität des griechischen Staates“ an. Tsipras dementierte entschieden Gerüchte, wonach man das christliche Kreuz aus der griechischen Flagge oder „nationale Symbole“ streichen wolle: Das sei nicht das Ziel.
Gehälter der Kleriker
Unter anderem erkenne der griechische Staat an, dass er im Jahr 1939 Kircheneigentum zu einem niedrigen Preis übernommen habe. Im Gegenzug habe der griechische Staat aber die Bezahlung des Klerus übernommen. Nun sei geplant, dass die Kleriker nicht mehr als Staatsdiener betrachtet würden. Aus Ausgleich werde die Kirche einen jährlichen Zuschuss erhalten, der den Ausgaben für die Gehälter des Klerus entspreche. Damit werde künftig die Kirche selbst für die Bezahlung der Kleriker Verantwortung tragen. Parallel dazu werde die Kirche auf jeglichen Anspruch auf das an den Staat übertragene Eigentum verzichten.
Gemeinsamer Fonds
Der griechische Staat und die Kirche wollen zudem einen gemeinsamen Fonds für die Verwertung jenes Besitzes einrichten, dessen Zugehörigkeit zum Staat oder zur Kirche seit 1952 umstritten ist. Dieser soll auch Eigentum verwalten, das die Kirche freiwillig an den Staat abtreten soll. Geleitet wird diese Institution von einem fünfköpfigen Rat: Zwei Mitglieder werden von der Kirche eingesetzt, zwei vom Staat; die fünfte Person soll eine neutrale Position vertreten.
So weit so gut. Kritiker meinen allerdings, dass sich Tsipras mit dieser Vereinbarung vom ursprünglichen Plan einer klaren Trennung zwischen Staat und Kirche in der von ihm angepeilten Verfassungsänderung verabschiedet habe.
Erzbischof Hyeronimos stellte seinerseits fest, dass der angeblich „unermessliche Reichtum der Kirche“ eine Fabel sei. Außerdem konstatiert er, dass er von der ständigen Heiligen Synode dazu bevollmächtigt worden sei, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Staat zu treffen.
Elisa Hübel