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„Halblegalisierung“ für geschätzte 1,2 Millionen Schwarzbauten

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Nach dem Vorbild der „Regelung“ für die rechtswidrig geschlossenen „halboffenen Räume“ wie Veranden und Loggien, will die Regierung nun offenbar die auf 1,2 Millionen geschätzten Schwarzbauten im ganzen Lande in einen „Duldungsstatus“ überführen. Der Grund für die Regelung ist vor allem der Engpass bei den Einnahmen der Regierung, die sich aus der Maßnahme Einkünfte bis zu 2 Mrd. Euro erhofft, wobei an Ratenzahlungen gedacht ist. Ausgenommen von der Regelung sind Bauten, die in Waldgebieten, Bachbetten, in der Küstenzone und in archäologischen Zonen liegen. Wer sich bis zum Ende der Frist für die Regelung nicht meldet, muss mit dem Abriss seiner Immobilie rechnen.
Eine Legalisierung im eigentlichen Sinne werde es aber nicht geben, so Finanzminister Jorgos Papakonstantinou, da dies gegen die Verfassung verstoße. Seine Kollegin Tina Birbili vom Umweltressort hatte ebenfalls eine solche Möglichkeit kategorisch ausgeschlossen und soll auch gegen eine „Regelung“ sein. Die Erhebung von zusätzlichen Bußgeldern, hieß es aus dem Umweltministerium, sei eine andere Sache und Angelegenheit des Finanzministeriums. Der Dialog zwischen den zuständigen Ministerien, der Justiz und den Sozialpartnern soll nach Ostern beginnen. (GZak)
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