Nach dem Vorbild der „Regelung“ für die rechtswidrig geschlossenen
„halboffenen Räume“ wie Veranden und Loggien, will die Regierung
nun offenbar die auf 1,2 Millionen geschätzten Schwarzbauten im
ganzen Lande in einen „Duldungsstatus“ überführen. Der Grund für
die Regelung ist vor allem der Engpass bei den Einnahmen der
Regierung, die sich aus der Maßnahme Einkünfte bis zu 2 Mrd. Euro
erhofft, wobei an Ratenzahlungen gedacht ist. Ausgenommen von der
Regelung sind Bauten, die in Waldgebieten, Bachbetten, in der
Küstenzone und in archäologischen Zonen liegen. Wer sich bis zum
Ende der Frist für die Regelung nicht meldet, muss mit dem Abriss
seiner Immobilie rechnen.
Eine Legalisierung im eigentlichen Sinne
werde es aber nicht geben, so Finanzminister Jorgos
Papakonstantinou, da dies gegen die Verfassung verstoße. Seine
Kollegin Tina Birbili vom Umweltressort hatte ebenfalls eine solche
Möglichkeit kategorisch ausgeschlossen und soll auch gegen eine
„Regelung“ sein. Die Erhebung von zusätzlichen Bußgeldern, hieß es
aus dem Umweltministerium, sei eine andere Sache und Angelegenheit
des Finanzministeriums. Der Dialog zwischen den zuständigen
Ministerien, der Justiz und den Sozialpartnern soll nach Ostern
beginnen. (GZak)