Zusätzliche Kompetenzen erhält der griechische Ombudsmann in Fragen
der geschlechtlichen Gleichstellung. Konkret wird der Bürgeranwalt
künftig nicht nur Fälle von möglicher Ungleichbehandlung am
Arbeitsplatz sondern auch Fragen der Chancengleichheit beider
Geschlechter untersuchen können. Zudem darf der Ombudsmann nach dem
kürzlich verabschiedeten Gesetz 3896/2010 ohne konkrete Beschwerde
präventiv im Sinne der Chancengleichheit und Gleichbehandlung am
Arbeitsplatz aktiv werden und dazu mit dem öffentlichen und
privaten Sektor, den Sozialpartnern, den Unternehmen und
Nichtregierungsorganisationen zusammenarbeiten.
(Griechenland
Zeiung / ak)