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Montag, 03. Januar 2011 16:36

Ombudsmann erhält mehr Kompetenzen

Zusätzliche Kompetenzen erhält der griechische Ombudsmann in Fragen der geschlechtlichen Gleichstellung. Konkret wird der Bürgeranwalt künftig nicht nur Fälle von möglicher Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz sondern auch Fragen der Chancengleichheit beider Geschlechter untersuchen können. Zudem darf der Ombudsmann nach dem kürzlich verabschiedeten Gesetz 3896/2010 ohne konkrete Beschwerde präventiv im Sinne der Chancengleichheit und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz aktiv werden und dazu mit dem öffentlichen und privaten Sektor, den Sozialpartnern, den Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen zusammenarbeiten.
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