Griechenland / Athen. Einen Anspruch auf vollständige Rentenbezüge
in Griechenland sollen künftig nur Arbeitnehmer geltend machen
können, die das 60. Lebensjahr erreicht haben und die 40 Jahre
berufstätig waren. Darauf verständigten sich am Dienstag Premier
Jorgos Papandreou (siehe Foto) mit Wirtschaftsminister Jorgos
Papakonstantinou und Arbeitsminister Andreas Loverdos in zwei
separaten Treffen. Die neue Regelung soll ab dem Jahre 2011
beginnen und schrittweise bis 2015 umgesetzt werden.
en. Wer zwar das entsprechende Lebensalter erreicht hat, aber
keine 40-jährige Arbeitstätigkeit nachweisen kann, kann ebenfalls
in Rente gehen. Allerdings werden für jedes fehlende
Versicherungsjahr 6 Prozent der theoretisch fälligen Rente
abgezogen. In die 40-jährige Arbeitszeit sind Armeedienst, Studium
und Mutterschaftszeit mit eingeschlossen. Der Gesetzentwurf soll
bis Ende des Monats endgültig abgeschlossen werden. Mitglieder der
Troika aus Europäischer Kommission, IWF und Europäischer
Zentralbank werden Mitte Juni erwartet, um Einzelheiten zu
erörtern. Bisher waren in Griechenland 35 Arbeitsjahre nötig, um in
Rente zu gehen. (Griechenland Zeitung / eh, Foto: Eurokinissi)