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Regierung plant ein neues Wahlgesetz

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Regierung plant ein neues Wahlgesetz

Die Regierung möchte demnächst den Entwurf für ein neues Wahlgesetz im Parlament einbringen. Innenminister Panagiotis Kouroumblis (s. Foto) bestätigte am Montag in einem Fernsehinterview, das es bereits bei den kommenden Parlamentswahlen in Kraft treten könnte. Man sei auf der Suche nach einem Konsens mit der Opposition. Vorgesehen ist u. a., dass Bürger künftig bereits nach Vollendung des 17. Lebensjahres ihre Stimme abgeben dürfen; bisher ist die Vollendung des 18. Lebensjahres Voraussetzung für eine Stimmabgabe. Dadurch würden Kouroumblis zufolge mehr junge Griechen dazu ermutigt, sich mit der Politik zu beschäftigen.


Des Weiteren sollen die Bonussitze für die stärkste Partei von bisher 50 auf 30 reduziert werden. Zudem sei geplant, dass Abgeordnete maximal bis zu 12 Jahren in die Volksvertretung gewählt werden können; bisher ist keine Obergrenze dafür festgelegt. Außerdem soll die Zahl der Parlamentarier von bisher 300 künftig auf 200 begrenzt werden. Für diese Änderungen wäre allerdings eine Verfassungsänderung notwendig. Presseberichte, wonach ein einfaches Verhältniswahlrecht eingeführt werden könnte, dementierte der Innenminister hingegen. Seiner Ansicht nach könne das Land in einem solchen Fall „niemals regiert werden“. Die Sperrklausel soll weiterhin bei 3 Prozent liegen. Schließlich verneinte er auch entschieden Gerüchte über die Durchführung vorverlegter Parlamentswahlen. Das neue Wahlgesetz können aus diesem Grund erst ab dem Jahr 2019, das heißt nach Ablauf der Legislaturperiode, in der Praxis angewandt werden.
(Griechenland Zeitung / eh; Archivfoto: Eurokinissi)

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