Griechenland / Athen. Ein Gesetzesentwurf zur Verleihung der
griechischen Staatsbürgerschaft an Immigranten, die legal in
Griechenland leben, wurde am Donnerstag im Parlament eingebracht.
Kinder von Einwanderern, die in Griechenland geboren worden sind
und deren Eltern legal seit mindestens fünf Jahren im Land leben,
erhalten die Staatsbürgerschaft automatisch. Ebenfalls sollen
Kinder, die nicht in Griechenland geboren worden sind, aber
erfolgreich mindestens sechs Jahre eine griechische Schule besucht
haben, die Staatsbürgerschaft erhalten. Der Gesetzesentwurf umfasst
auch das Wahlrecht.
ht. Ausländer und Immigranten mit einer
Aufenthaltsgenehmigung erhalten das Recht, an den Kommunalwahlen
teilzunehmen. Sie können ebenfalls in den Stadtrat gewählt werden,
wenn sie die griechische Sprache ausreichend beherrschen. Das
Innenministerium schätzt die Zahl der betreffenden Personen, die
sich nun in die Wählerregister eintragen lassen können, auf knapp
270.000. (Griechenland Zeitung / vt)