Die Banken entwickeln sich zum großen Streitpunkt bei den Verhandlungen der griechischen Regierung mit ihren internationalen Geldgebern. Der Abschluss der ersten Prüfung des neuen Kreditpakets zieht sich infolgedessen länger hin als ursprünglich geplant und droht zu einem erneuten Thriller zu werden.
Anders als bei vergangenen Verhandlungen drängt die Zeit diesmal nicht so sehr, weil Schuldentilgungen des griechischen Staates fällig werden, die lediglich durch neue Rettungskredite finanziert werden könnten. Im Augenblick geht es eher um eine Frist, die am 1. Januar abläuft. Denn zu Jahresbeginn tritt eine neue, gesamteuropäische Regelung über die Refinanzierung oder Abwicklung problematischer Banken in Kraft. Diese sieht im Notfall die Beteiligung der Sparer an der Rettung kapitalschwacher Kreditinstitute vor. Besitzer von Konten über der Grenze von 100.000 Euro hinaus laufen daher Gefahr, enteignet zu werden.
Differenzen bei Untergrenze für Erstwohnsitze
Dazu braucht es nicht kommen, wenn die Refinanzierung der griechischen Banken rechtzeitig bis zum 31. Dezember über die Bühne gebracht wird. Voraussetzung dafür ist aber der erfolgreiche Abschluss der ersten Überprüfung des laufenden Programms. Und um dies zu bewerkstelligen, muss die Regierung noch eine Reihe neuer, unangenehmer Maßnahmen treffen.
Die heikelste davon, wiederum eng mit der Bankenfrage verbunden, ist die Zwangsversteigerung von Immobilien säumiger Kreditnehmer. Die Regierung möchte die Haupt- bzw. Erstwohnsitze eines möglichst großen Teils der Bevölkerung davon ausklammern – beispielsweise alle Häuser über einen gewissen Wert, den sie Presseberichten zufolge auf mindestens 200.000 Euro festlegen möchte. (Griechenland Zeitung / dc; Foto: © Eurokinissi)
In der jüngsten Ausgabe der Griechenland Zeitung (GZ 502), die heute gedruckt wird, erfahren Sie in einem Beitrag von GZ-Autor Dimos Chatzichristou, warum sich die griechischen Banken gegen die Forderungen der internationalen Geldgeber aussprechen, Massenversteigerungen von Immobilien bereits ab einer Mindestgrenze von 100.000 Euro durchzuführen. Zudem erhalten Sie einen Einblick, wie es um die sinkenden Einlagen der Banken steht und welche Gegenmaßnahmen diese treffen. Mehr dazu in GZ 502 auf Seite 5.