Griechenland / Tripolis. Die Berufungskammer des
Verwaltungsgerichtes von Tripolis fand zu der Entscheidung, dass
die Dienstzeit eines Soldaten in die Bemessung der Rente mit
einbezogen werden muss und dass sich diese dadurch automatisch
erhöht. Medienberichten zufolge dürften sich auch andere
Berufungskammern dieser Entscheidung anschließen. Bisher wurde
lediglich die Zeit des Wehrdienstes für den späteren Rentenanspruch
angerechnet, aber nicht der Verdienst.
st. (Griechenland Zeitung /
eh)