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EU-Gerichtshof entschied: Schafskäse Feta ist und bleibt griechisch

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Außer in Griechenland darf ab 2007 kein Hersteller aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union die Markenbezeichnung „Feta\" benutzen. Dies geht aus einem Urteil hervor, das der Europäische Gerichtshof am Dienstag gefällt hat. Damit wurde der Einspruch Deutschlands und Dänemarks zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichtshofes erfüllt die Bezeichnung „Feta\" – ursprünglich ein italienisches Wort – den Anspruch Griechenlands auf Ursprungsbezeichnung. Als geografischer Bereich für die Produktion sind das gesamte griechische Festland sowie die Präfektur Lesbos festgelegt.
Gestützt hatte sich die Europäische Kommission u.a. auf eine europaweite Umfrage, die 1994 unter 12.800 Bürgern durchgeführt wurde. Echter griechischer Feta wird entweder aus Schafsmilch oder aus Schafs- und Ziegenmilch hergestellt. Hersteller aus anderen Ländern verwendeten hingegen fast ausschließlich Kuhmilch. Negativ betroffen von der Gerichtsentscheidung sind vor allem Deutschland, das jährlich rund 30.000 Tonnen „Feta\" produziert, und Dänemark. Seit 1996 hatten beide Staaten vor Gericht versucht, Griechenland diesen „Markennamen\" streitig zu machen.
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