Außer in Griechenland darf ab 2007 kein Hersteller aus einem
Mitgliedsland der Europäischen Union die Markenbezeichnung „Feta\"
benutzen. Dies geht aus einem Urteil hervor, das der Europäische
Gerichtshof am Dienstag gefällt hat. Damit wurde der Einspruch
Deutschlands und Dänemarks zurückgewiesen. Nach Ansicht des
Gerichtshofes erfüllt die Bezeichnung „Feta\" – ursprünglich ein
italienisches Wort – den Anspruch Griechenlands auf
Ursprungsbezeichnung. Als geografischer Bereich für die Produktion
sind das gesamte griechische Festland sowie die Präfektur Lesbos
festgelegt.
Gestützt hatte sich die Europäische Kommission u.a. auf
eine europaweite Umfrage, die 1994 unter 12.800 Bürgern
durchgeführt wurde. Echter griechischer Feta wird entweder aus
Schafsmilch oder aus Schafs- und Ziegenmilch hergestellt.
Hersteller aus anderen Ländern verwendeten hingegen fast
ausschließlich Kuhmilch. Negativ betroffen von der
Gerichtsentscheidung sind vor allem Deutschland, das jährlich rund
30.000 Tonnen „Feta\" produziert, und Dänemark. Seit 1996 hatten
beide Staaten vor Gericht versucht, Griechenland diesen
„Markennamen\" streitig zu machen.