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In Thessaloniki soll es zehn verkaufsoffene Sonntage im Jahr geben. Einen entsprechenden Beschluss unterzeichnete der geschäftsführende Präfekt von Thessaloniki, Theofanis Papas. Darüber hinaus dürfen die Geschäfte am letzten Sonntag im Jahr und an den beiden Sonntagen während der Internationalen Messe im Herbst offen bleiben. Die Maßnahme soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Gleichwohl ist am kommenden Sonntag, dem 3.
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Auf Kreta muss ein Kloster 458.000 Euro Strafe zahlen, weil es Beihilfe zu Steuerbetrug geleistet hatte. Wie die kretische Tageszeitung „Patris“ meldete, nahm das Kloster Agios Georgios Epanossifi nahe Heraklion laut Steuerfahndung gefälschte Rechnungen in Höhe von 229.000 Euro entgegen. Solche Rechnungen werden in der Regel dazu benutzt, die Rückerstattung von Mehrwertsteuer zu erschleichen.
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Reger Betrieb durch Boote, die Immigranten ohne legale Reisepapiere nach Griechenland bringen sollen, herrscht in diesen Tagen in griechischen Hoheitsgewässern. In der Meeresregion „Louros“ vor der Insel Kos hat die griechische Hafenpolizei in der Nacht von Montag auf Dienstag 15 Immigranten aus dem Wasser gerettet. Eine Person wird vermisst. Die Polizei konnte das Boot, auf dem sich die Schiffsbrüchigen befanden, bisher nicht auffinden. Unterdessen wurde am Montag auch ein Fischerboot in internationalen Gewässern südwestlich von Pylos gesichtet.
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Zwei Jahre nach der Festlegung einer einheitlichen Gehaltsliste für Staatsdiener herrscht in den griechischen Ministerien und Staatsbetrieben immer noch Wirrwarr in Sache Gerechtigkeit bei der Vergabe von Löhnen und Gehältern. So verdienen etwa Angestellte mit einem Universitätsabschluss bei der Athener U-Bahn (Attiko Metro) im Schnitt 2.816,89 Euro. Ihre ähnlich qualifizierten Kollegen bei der Athener Busgesellschaft OASA müssen sich hingegen mit 1.364,32 Euro begnügen.
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Montag, 21. Oktober 2013 15:42

Wer hat Anspruch auf die Heizölzulage? P

Am Freitag wurde vom Finanzministerium der Beschluss über die Heizölzulage für den kommenden Winter ausgegeben. Demnach haben natürliche Personen Anspruch auf die Zulage für ihren Hauptwohnsitz, insofern das Gesamteinkommen für Ledige bei maximal 30.000 Euro und für kinderlose Paare bei 40.000 Euro liegt. Für jedes Kind steigt die Obergrenze um weitere 3.
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