Am heutigen Freitag beginnt vor einem Schöffengericht in der
westgriechischen Hafenstadt Partas der Prozess wegen der Schüsse
auf Erntearbeiter in den Erdbeerfeldern auf der Nordwestpeloponnes
im April des vorigen Jahres. Die Angeklagten müssen sich unter
anderem wegen Menschenhandels schwerer Körperverletzung und
versuchter schwerer Körperverletzung verantworten. Der zur
Verhandlung stehende Vorfall ereignete sich am 17. April 2013 im
Ort Manolada, als 119 Erntearbeiter aus Bangladesch ihren
ausstehenden Lohn für die letzten sechs Monate einfordern wollten.
Die Vorarbeiter auf der Erdbeerpflanzung eröffneten daraufhin das
Feuer aus Jagdflinten und verletzten 35 von ihnen.
ihnen. Der Fall machte
weltweit Schlagzeilen. Angeklagt sind der Besitzer und drei
Vorarbeiter der Farm.
Wie der Griechische Flüchtlingsrat in einer Mitteilung betont, ist der Prozess von besonderer Bedeutung, weil erstmals in Griechenland der massenhafte Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft Gegenstand eines Verfahrens geworden sei. Allerdings betreffe der Prozess nur die 35 Verletzten, die damit als Opfer von Menschenhandel zugleich vor Abschiebung geschützt sind, und nicht alle Feldarbeiter der Pflanzung. Der Flüchtlingsrat tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf.
Wie der Griechische Flüchtlingsrat in einer Mitteilung betont, ist der Prozess von besonderer Bedeutung, weil erstmals in Griechenland der massenhafte Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft Gegenstand eines Verfahrens geworden sei. Allerdings betreffe der Prozess nur die 35 Verletzten, die damit als Opfer von Menschenhandel zugleich vor Abschiebung geschützt sind, und nicht alle Feldarbeiter der Pflanzung. Der Flüchtlingsrat tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf.
(Griechenland Zeitung / ak, Foto: Eurokinissi)