Die Angelscheine für Amateure sind in Griechenland endgültig
abgeschafft. Laut Artikel 14, Paragraph 2, des Gesetzes 4256/2014,
das bereits am 14. April im Regierungsanzeiger veröffentlicht
wurde, wird die „individuelle Amateurfischereierlaubnis“ nicht mehr
ausgestellt, und Personen, die auf Booten zum Amateurfischen
ausfahren, müssen die in ihrem Besitz befindlichen früher
ausgestellten Angelgenehmigungen künftig nicht mehr mit sich
führen.
en.
(Griechenland Zeitung / ak)