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Areopag weist Zuständigkeit für Entschädigungen zurück

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Die griechischen Gerichte sind nicht für das Thema der Zahlung von Kriegsentschädigungen durch Deutschland für Verbrechen während des II. Weltkrieges zuständig. Zu diesem Urteil ist das höchste Gericht Griechenlands, Areopag, gekommen. Eine entsprechende Klage hatte die jüdische Gemeinde Thessaloniki eingereicht. Bereits in früherer Instanz war das Anliegen der Gemeinde abgelehnt worden.
nt worden. Nun wollen sich die Kläger an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Sie fordern die Rückzahlung von Geldern, die sie im Sommer 1942 an die deutschen Besatzer zahlten, um Gemeindemitglieder von Zwangsarbeit freizukaufen. Eingesetzt wurden diese vor allem für den Bau von Straßen, Eisenbahntrassen und eines Flughafens in Nordgriechenland. Die betroffenen jüdischen Gemeindemitglieder wurden zwar aus der Zwangsarbeit entlassen, kurze Zeit später deportierten sie die Besatzer jedoch in Vernichtungslager nach Polen.
(Griechenland Zeitung / eh)

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