Die griechischen Gerichte sind nicht für das Thema der Zahlung von
Kriegsentschädigungen durch Deutschland für Verbrechen während des
II. Weltkrieges zuständig. Zu diesem Urteil ist das höchste Gericht
Griechenlands, Areopag, gekommen. Eine entsprechende Klage hatte
die jüdische Gemeinde Thessaloniki eingereicht. Bereits in früherer
Instanz war das Anliegen der Gemeinde abgelehnt worden.
nt worden. Nun wollen
sich die Kläger an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
wenden. Sie fordern die Rückzahlung von Geldern, die sie im Sommer
1942 an die deutschen Besatzer zahlten, um Gemeindemitglieder von
Zwangsarbeit freizukaufen. Eingesetzt wurden diese vor allem für
den Bau von Straßen, Eisenbahntrassen und eines Flughafens in
Nordgriechenland. Die betroffenen jüdischen Gemeindemitglieder
wurden zwar aus der Zwangsarbeit entlassen, kurze Zeit später
deportierten sie die Besatzer jedoch in Vernichtungslager nach
Polen.
(Griechenland Zeitung / eh)
(Griechenland Zeitung / eh)