Viele Geschäfte in Griechenland bereiten sich auf den
bevorstehenden Winterschlussverkauf vor. Er wird am kommenden
Montag, dem 13. Januar beginnen und am Freitag, dem 28. Februar
enden. Am Sonntag dem 19.
Januar werden die Geschäfte – zum ersten
Mal im neuen Jahr – optional auch am Sonntag geöffnet haben dürfen.
Bereits 30 Tage vor Beginn des Schlussverkaufes haben die Geschäfte
das Recht, Rabatttage durchzuführen, die die Konsumenten auf den
bevorstehenden Winterschlussverkauf vorbereiten sollen. Zahlreiche
Geschäfte haben bereits von diesem Recht mit 10-tägigen Angeboten
Gebrauch gemacht. Beobachter gehen davon aus, dass die Rabatte beim
diesjährigen Schlussverkauf bis zu 50 % des ursprünglichen Preises
erreichen werden, zum Teil auch darüber. Die Händler sind dazu
aufgefordert, den neuen sowie auch den alten Preis anzugeben. Was
die die Rabattprozente betrifft, so dürfen diese angezeigt werden,
doch das ist nicht zwingend. Die Konsumenten dürfen beschädigte
Produkte, die während der Rabatttage gekauft worden sind und nicht
als solche gekennzeichnet waren, umtauschen. Händler, die sich
nicht an die Regeln halten und dabei ertappt werden, müssen 0,5 %
und ihres Jahresumsatzes an Strafgeld zahlen – die Strafe darf
jedoch nicht mehr als 5.000 Euro betragen. Wer jedoch innerhalb von
5 Jahren ein zweites Mal bei einer Umgehung der Regeln ertappt
worden ist, muss 3 % seines Jahresumsatzes an den Staat abführen.
Sollten jedoch die Rabattansagen ungenau oder gar irreführend sein,
ist eine Strafe in Höhe von 1 % des Jahresumsatzes vorgesehen.
(Griechenland Zeitung / eh, Foto: Eurokinissi)