Am Dienstag wurden zwei verurteilte Mörder, die sich bisher im
Staatsdienst befanden, entlassen. Sie hatten vor drei Jahren einen
Bürgermeister brutal ermordet, mit dem sie gemeinsam Geld
unterschlagen hatten. Der Fall zeigt, mit welchen bürokratischen
Hürden Griechenland zu kämpfen hat. Zwei per Gericht verurteilte
Mörder wurden am Dienstag, nachdem sie bereits seit drei Jahren
ihre Haftstrafen verbüßen, offiziell aus dem öffentlichen Dienst
entlassen. Bis zum Dienstag dieser Woche (19.
ieser Woche
(19.11.) hatten sie monatlich 50 % ihres ursprünglichen Gehaltes
kassiert. Die beiden ehemaligen Kassenwarte hatten Ende 2009 den
Bürgermeister von Pangäo Triantafyllos Koukoudis brutal ermordet.
Tatmotiv war ein finanzielles Loch in Höhe von 720.000 Euro in den
Kassen der Gemeinde, das die Täter vertuschen wollten. Die
Geldunterschlagung hatten die beiden Täter gemeinsam mit dem
Bürgermeister durchgeführt. Die Mörder wurden nach ihrem Geständnis
im Jahr 2010 zu Lebenslänglich bzw. 16 Jahren Haft verurteilt. Der
heutige Bürgermeister der Gemeinde, Vassilis Ksoulogis, erklärte
gegenüber der Nachrichtenagentur APE-MPE, dass dieser Fall aufgrund
von „großen bürokratischen Verzögerungen“ in Verzug geraten sei, so
dass die beiden Mörder weiterhin von der öffentlichen Hand bezahlt
werden mussten.
In der Praxis sah es so aus, dass sich der zuständige Disziplinarrat erst mit großer Verspätung in diesem Fall beriet. Die Entscheidung der Entlassungen konnte dadurch erst am 17. Juli dieses Jahres gefällt werden. Danach verblieben den beiden Verurteilten 60 Tage Zeit, um eine Beschwerde gegen diese Entscheidung einzuleiten. Da in diesem Zeitraum keine Gerichtsentscheidungen getroffen werden konnten, wurde die Beschwerdefrist auf 120 Tage verlängert. Die beiden haben letztendlich von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht. Der Fall der beiden Mörder, die trotz ihrer Haftstrafen offiziell noch im Staatsdienst standen, ist nur ein Beispiel dafür, wie hoch die bürokratischen Hürden in Griechenland sind. Staatsdiener können laut Verfassung nicht einfach entlassen werden, wenn doch, so müssen dafür zahlreiche Hindernisse überwunden werden. Die internationalen Geldgeber „Troika“ aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds verlangen von Griechenland die Entlassung tausender Staatsdiener: In der Praxis eine äußerst heikle und schwierige Aufgabe – wie auch der Fall von Pangäo zeigt. Im September hat das Ministerium für Verwaltungsreformen erklärt, dass insgesamt 2.113 Staatsdiener unter Disziplinaraufsicht gestellt wurden. Zwischen Juli 2012 und September 2013 wurden 226 Staatsdiener aufgrund von „schweren Straftaten und Fehlverhalten“ entlassen.
(Griechenland Zeitung / eh)
In der Praxis sah es so aus, dass sich der zuständige Disziplinarrat erst mit großer Verspätung in diesem Fall beriet. Die Entscheidung der Entlassungen konnte dadurch erst am 17. Juli dieses Jahres gefällt werden. Danach verblieben den beiden Verurteilten 60 Tage Zeit, um eine Beschwerde gegen diese Entscheidung einzuleiten. Da in diesem Zeitraum keine Gerichtsentscheidungen getroffen werden konnten, wurde die Beschwerdefrist auf 120 Tage verlängert. Die beiden haben letztendlich von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht. Der Fall der beiden Mörder, die trotz ihrer Haftstrafen offiziell noch im Staatsdienst standen, ist nur ein Beispiel dafür, wie hoch die bürokratischen Hürden in Griechenland sind. Staatsdiener können laut Verfassung nicht einfach entlassen werden, wenn doch, so müssen dafür zahlreiche Hindernisse überwunden werden. Die internationalen Geldgeber „Troika“ aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds verlangen von Griechenland die Entlassung tausender Staatsdiener: In der Praxis eine äußerst heikle und schwierige Aufgabe – wie auch der Fall von Pangäo zeigt. Im September hat das Ministerium für Verwaltungsreformen erklärt, dass insgesamt 2.113 Staatsdiener unter Disziplinaraufsicht gestellt wurden. Zwischen Juli 2012 und September 2013 wurden 226 Staatsdiener aufgrund von „schweren Straftaten und Fehlverhalten“ entlassen.
(Griechenland Zeitung / eh)