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Griechenland: Strafen wegen Tiermisshandlung

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Griechenland: Strafen wegen Tiermisshandlung
Positive Anzeichen dafür, dass Polizei und Justiz den Tierschutz immer ernster nehmen, nehmen zu. In dieser Woche wurde in Ilia auf der Peloponnes eine Haft- und Geldstrafe wegen Tiermisshandlung ausgesprochen. Wie das Internetportal patrisnews.com berichtet, hatte ein Ehepaar im Alter von 34 und 48 Jahren seine beiden Hunde inmitten der ersten Hitzewelle des Jahres unbeaufsichtigt in einem Pkw zurück gelassen. Die Tiere hatten beide einen Hitzschlag erlitten, der eine Hund sei bereits ohnmächtig geworden.
Entdeckt worden waren die beiden Tiere von einer Polizeistreife. Die beiden Griechen erhielten dafür eine einjährige Haftstrafe und eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro. Im Februar 2012 war im griechischen Parlament ein Tierschutzgesetz verabschiedet worden. Demnach muss jedes Haustier einen Microchip tragen. Jede Gemeinde hat darüber hinaus die Möglichkeit, eine Hundesteuer von bis zu 3 Euro einzuführen. Die Einnahmen daraus müssen für den Tierschutz eingesetzt werden. Tiere, deren Ohren oder Schwanz aus nicht gesundheitlichen Gründen kupiert worden sind, dürfen sich an keiner Art Wettbewerb beteiligen. In Miethäusern darf es zudem keine Regelungen geben, die es verbietet, Haustiere zu halten. Erlaubt sind jedoch nur bis zu zwei Tiere pro Wohnung. Die permanente Haltung von Tieren auf dem Balkon ist verboten. Auch dürfen kleine Haustiere, die in einem dafür vorgesehen Käfig oder in einer Transporttasche untergebracht sind, in öffentlichen Verkehrsmittel in Begleitung ihres Herrchens transportiert werden. Die Strafen für Tierquälerei oder illegalen Tierhandel sehen mindestens ein Jahr Freiheitsentzug und eine Geldstrafe von 5.000 bis 15.000 Euro vor. (Griechenland Zeitung / eh, Foto: Eurokinissi)
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