Griechenland/Athen. Neue Bestimmungen für die Benutzung von
Überwachungskameras in öffentlichen Räumen stellte gestern
Justizminister Sotiris Chatzigakis dem Parlament vor. Der Einsatz
dieser Kameras darf künftig nur noch unter der permanenten Aufsicht
seitens der Staatsanwaltschaft erfolgen. Außerdem wird der Einsatz
nur für gerichtliche Zwecke genehmigt. Chatzigakis stellte fest,
dass der entsprechende Gesetzentwurf dem Ziel diene, „die nationale
Gesetzgebung zu vervollständigen und die Persönlichkeitsrechte zu
schützen".
n". Was bestimmte Verbrechen betreffe, wie beispielsweise
Kinderpornographie, Vergewaltigung, Menschenhandel, dürfen künftig
persönliche Daten der Täter auch veröffentlicht werden. Copyright:
Griechenland Zeitung