Drei von acht Angeklagten wurden in dieser Woche im Zusammenhang mit einer todbringenden Überschwemmung im westattischen Ort Mandra für schuldig befunden. Gegen sie wurden Haftstrafen zwischen 14 und 18 Monaten verhängt. Ereignet hatte sich das Unglück im November 2017.
Nach Ansicht des Gerichts haben die Betreffenden damals fahrlässig gehandelt: Es handelt sich um die ehemalige Bürgermeisterin von Mandra, eine Angestellte der Präfektur, die für die Überwachung sogenannter Winter- bzw. Trockenflüsse verantwortlich war als auch um einen früheren Leiter der Stadtplanung von Elefsina. In seiner Begründung sprach das Gericht von einer „unbefestigten Stadt“, die einer Naturkatastrophe ausgeliefert gewesen sei. Als Hauptursache für das Phänomen wurden jedoch die starken Regenfälle genannt. Kritisiert wurde auch, dass bereits zum Zeitpunkt des Geschehens ein Hochwasserschutzprojekt des Athener Polytechnikums bestanden habe; wäre dieses während der Überschwemmungen 2017 zum Einsatz gekommen, so wären die Wassermassen um 48 % geringer ausgefallen und die Stadt wäre zudem erst zwei Stunden später überschwemmen worden, heißt es im Gerichtsurteil. Weitere fünf Angeklagte wurden freigesprochen. Es handelt es sich um Angestellte des Forstamtes und der Präfektur. Ursprünglich waren 21 Personen wegen der tödlichen Überschwemmungen angeklagt worden. Darunter war auch die Präfektin Attikas Rena Dourou; diese wurde jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt freigesprochen. Die Rechtsanwälte der Opfer der Familie haben angekündigt, den Fall nicht ruhen zu lassen. Bei den Überschwemmungen handle es sich nicht um einen „Unfall“, erklärten sie nach Verkündung des Urteils. Im November 2018 waren 25 Menschen durch zu Tale stürzende Wassermassen ums Leben gekommen. (Griechenland Zeitung / eh)